Lizenzbedingungen für die Softwareprogramme der Torro-Softworks GmbH  

PlotVision, View2Vector, Plot2PDF64, Aoutdoor Jogger

  

   Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie das Programm zum ersten Mal benutzen. Wenn Sie nicht mit der Torro-Softworks GmbH schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben, erklären Sie sich durch die Benutzung, Weitergabe oder Installation des von Ihnen erworbenen Softwareprogramms mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung einverstanden. 

   Wenn Sie mit irgendeiner der hier aufgeführten Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht installieren, benutzen oder weitergeben. 

   Die o.g. Softwareprogramme dürfen nur auf einem Computer installiert und benutzt werden. Eine Installation auf mehreren Computern, die von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt werden ist unzulässig. 

   Die o.g. Softwareprogramme sind Eigentum der Firma Torro-Softworks GmbH. Daher sind Sie verpflichtet, die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z.B. ein Buch) zu behandeln.  

   Die Torro-Softworks GmbH untersagt ausdrücklich den Einsatz ihrer Softwareprogramme in  Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen körperliche Schäden oder Verletzungen mit Todesfolge nach sich ziehen können.   

 Die Benutzung der Softwareprogramme in einer solchen Umgebung  geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens der Torro-Softworks GmbH für Schäden oder Verluste auf Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen. 

 Gewähr wird nur für Fehler geleistet, die innerhalb von sechs (6) Monaten nach Kauf der Software-Lizenz geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel der Software müssen innerhalb einer (1) Woche nach Kenntnis angezeigt werden. Bei mangelhafter Software ist die Torro-Softworks GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder den Geldbetrag zurückzuzahlen. 

Die Torro-Softworks GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz von Mitarbeitern oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellten. 

Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. 

   Sie tragen das gesamte Risiko dafür, dass das von Ihnen erworbene Softwareprogramm für die von Ihnen angestrebten Zwecke genutzt werden kann. 

   Es wird dringend empfohlen, neue Softwareprogramme vor dem tatsächlichen Einsatz umfassend in einer nicht kritischen Umgebung zu testen.  

   Für Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist das LG Frankfurt/Oder ausschließlich zuständig, sofern Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches sind. 

   Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

   Diese Vereinbarung stellt den vollständigen Vertrag zwischen den beiden Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren Verabredungen, Kaufverträge, Abmachungen und Vereinbarungen, es sei denn, Sie haben eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit der Torro-Softworks GmbH getroffen. 

   Jegliche Rechte an den Softwareprogrammen der Torro-Softworks GmbH, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich der Torro-Softworks GmbH vorbehalten. 

   Sie sind nicht berechtigt, die Softwareprogramme der Torro-Softworks GmbH zu verleihen, zu vermieten, zu verändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise hin zu untersuchen, zu dekompilieren oder auseinander zu nehmen sowie als Grundlage für eigene Softwareprogramme zu verwenden. 

   Aus Ihren Rechten aus dieser Lizenz lassen sich keine Rechte Dritter ableiten. 

  

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